Beirat
Aufgaben
Die Aufgaben des Schulbeirates sind in § 13 der Satzung der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland festgelegt. Danach unterstützt der Schulbeirat die zugehörige Schule u.a. in den Bereichen Wirtschafts- und Finanzplanung, bei den Planungen baulicher Veränderungen und Weiterentwicklungen, bei Personalentscheidungen, bei der grundsätzlichen Einrichtungskonzeption und bei der Ausgestaltung des evangelischen Profils.
Der Schulbeirat tagt in regelmäßigen Abständen gemeinsam zu den aktuellen Themen. In den Zeiten zwischen den Sitzungen stehen die einzelnen Beiratsmitglieder der Schule in ihren jeweiligen Aufgabengebieten beratend und unterstützend zur Seite.
Mitglieder
Die Satzung der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland schreibt in § 12 (1) die Bildung eines Schulbeirats vor. Dieser wird durch Wahl für drei Jahre bestimmt und setzt sich gemäß § 12 (2) und (3) Satz 2 an unserer Schule aus der Schulleitung, der Hortleitung, dem Schulpastor, einer Vertretung des Lehrerkollegiums und sechs VertreterInnen der Elternschaft zusammen.
Seit der letzten Wahl 2024 setzt sich der Schulbeirat aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Frau Wolf | Schulleitung |
Herr Lorenz | Hortleitung |
Frau Bütow (stellvertretend für Frau Schur > Elternzeit) | Schulteam |
Herr Markert | Schulpastor, Verantwortlicher evangelisches Profil |
Herr Kretzschmar-Paul | Beiratssprecher |
Herr Alich | Personal und Öffentlichkeitsarbeit |
Herr Dr. Potts | stellv. Beiratssprecher, Verantwortlicher Finanzen |
Herr Frahm | Verantwortlicher Bau und Energie |
Frau Siwek | Bauvorhaben |
Herr Dr. Köntges | Hortangelegenheiten |